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   VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14   

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https://dejure.org/2014,32395
VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14 (https://dejure.org/2014,32395)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.09.2014 - 12 B 23/14 (https://dejure.org/2014,32395)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. September 2014 - 12 B 23/14 (https://dejure.org/2014,32395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs seitens des rechtsschutzsuchenden Beförderungsbewerbers; Überprüfung der dienstlichen Beurteilung / des Leistungsnachweises im Stellenbesetzungsstreit; Pflicht zur Einholung von Beurteilungsbeiträgen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Besetzung einer Beförderungsplanstelle bei der Bundesbereitschaftspolizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    In den Fällen, in denen der Beurteiler über keine ausreichenden unmittelbaren eigenen Erkenntnisse - etwa aus der gemeinsamen dienstlichen Tätigkeit - verfügt, besteht die Verpflichtung, Beurteilungsbeiträge einzuholen; ansonsten fehlt der dienstlichen Beurteilung/dem Leistungsnachweis die Aussagekraft für den Leistungsvergleich der Bewerber (BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - juris).

    Darüber hinaus muss der Beurteiler Feststellungen und Bewertungen im Beurteilungsbeitrag bei der Ausübung seines Beurteilungsspielraumes zur Kenntnis nehmen und bedenken; die durch den Beurteilungsbeitrag vermittelten Erkenntnisse müssen in die Ausübung des Beurteilungsspielraumes einfließen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 aaO).

    Allerdings besteht eine Bindung des Beurteilers an die Feststellungen und Werturteile eines Beurteilungsbeitrages nicht; der Beurteiler kann zu abweichenden Erkenntnissen gelangen und sich insbesondere auch anderweitig Kenntnisse verschaffen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 aaO).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, und vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 - alle juris).

    Ohne den Verstoß gegen Artikel 33 Abs. 2 GG hätte der Antragsteller Erfolgschancen gehabt (BVerwG, Urteile vom 21. August 2003, 2 C 14/02 - und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - beide juris).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, und vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 - alle juris).

    Weiterhin braucht der unterlegene Bewerber nicht glaubhaft zu machten, dass er bei Vermeidung eines Beurteilungsfehlers mit hoher (erheblicher) Wahrscheinlichkeit zum Zuge gekommen wäre; es reicht die Möglichkeit der Kausalität (BVerfG, Beschluss vom 24.September 2002 und vom 29. Juli 2003 aaO, BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.1 und vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - alle juris).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Ohne den Verstoß gegen Artikel 33 Abs. 2 GG hätte der Antragsteller Erfolgschancen gehabt (BVerwG, Urteile vom 21. August 2003, 2 C 14/02 - und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - beide juris).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Regelmäßig sind dies die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Weiterhin braucht der unterlegene Bewerber nicht glaubhaft zu machten, dass er bei Vermeidung eines Beurteilungsfehlers mit hoher (erheblicher) Wahrscheinlichkeit zum Zuge gekommen wäre; es reicht die Möglichkeit der Kausalität (BVerfG, Beschluss vom 24.September 2002 und vom 29. Juli 2003 aaO, BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.1 und vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - alle juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Bei Vorliegen einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h., wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, und vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 - alle juris).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

    Auszug aus VG Schleswig, 29.09.2014 - 12 B 23/14
    Rechtsfehler des Beurteilungsbeitrages ziehen indes die Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung nach sich, wenn sich der Beurteiler die fehlerbehafteten Erkenntnisse zu eigen macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 - juris).
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